Verhältnisprävention bei stoffungebundenen Süchten
Die im Glückspielbereich etablierten verhältnispräventiven Konzepte werden aufgegriffen und deren mögliche Übertragung auf die Computerspielsucht diskutiert. Dabei werden die Bereiche Früherkennung/Frühintervention, Schutz von Minderjährigen, externe Beschränkung der Konsummöglichkeiten, Selbstbeschränkung der Konsummöglichkeiten, Produktgestaltung, Werbebeschränkung und Regelungen zum Konsumumfeld behandelt. Bisher wurde im Gegensatz zur Glücksspielsucht auf die krankheitsauflösenden Bedingungen der Computerspielsucht in keiner Weise verhältnispräventiv eingewirkt. Selbst naheliegende Maßnahmen und Regelungen wurden nicht umgesetzt. Der Jugendmedienschutz erscheint hier in seiner gegenwärtigen Ausrichtung besonders defizitär, obgleich gerade diesem eine Schlüsselfunktion zukommen sollte. Verhältnispräventive Maßnahmen über den Glücksspielbereich hinaus müssen auch auf andere stoffungebundene Suchterkrankungen übertragen und deren Wirksamkeit evaluiert werden.