Materialdatenbank Glücksspielsucht

Titel

Beurteilung der Schuldfähigkeit bei Glücksspielsucht. Craving als Kriterium einer Einschränkung der Steuerungsfähigkeit.

Herausgeber_innen/ Autor_innen
Meyer G.
Jahr
2019
Bezug über
In: Sucht, 65 (3), S. 207-215.
Format
Fachartikel
Beschreibung

Beschaffungskriminalität ist unter Glücksspielsüchtigen aufgrund des teuren Suchtmittels weit verbreitet. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist maßgebend für eine Beurteilung der Schuldfähigkeit, ob die Suchterkrankung zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat. Vor dem Hintergrund sehr unterschiedlicher ursächlicher Bedingungen (Posttraumatische Belastungsstörung, spezifische Persönlichkeitsanteile und Medikation mit Dopaminagonisten) wurde jeweils anhand der DSM-5-Kriterien die Diagnose einer Störung durch Glücksspielen gestellt. Das durch Straftaten erlangte Geld verwendeten die Begutachteten unmittelbar und fast ausschließlich zur Finanzierung der weiteren Spielteilnahme. Neben einer nachweisbaren schleichenden Verarmung der Persönlichkeit (Depravation) im ersten Fall, die zur Anwendung des Paragraf 21 StGB durch das Gericht führte, ist den Explorationen in zwei Fällen eine Entzugssymptomatik und in allen Fällen ein starkes Verlangen nach dem Glücksspiel (Craving) als Ausdruck einer Beeinträchtigung der Verhaltenskontrolle zu entnehmen. Der entzugs- und craving-bedingte Handlungsdruck infolge der medikamentösen Induktion süchtigen Spielverhaltens begründete im Urteil zum dritten Fall eine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit.