Glücksspielsucht-Forschung in Deutschland. Stand und Perspektiven
Der neue Glücksspielstaatsvertrag, der den Lotto-, Sportwetten- und Casinobereich umfasst und Anfang 2008 in Kraft getreten ist, sieht in § 11 vor, dass die Bundesländer die wissenschaftliche Forschung zur Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren durch Glücksspiele sicherzustellen haben (Staatsvertrag 2007). Eine derartige Auflage sei laut Gesetzestext notwendig, um breitere wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Ursachen der Glücksspielsucht, den Möglichkeiten der aktiven Spielsuchtprävention und zur Wirksamkeit der bereits eingesetzten Schutzmaßnahmen zu erhalten. In den Ausführungsgesetzen der Bundesländer finden sich hierzu spezifische Regelungen, die übereinstimmend darauf abzielen, allein oder in Abstimmung mit anderen Ländern geeignete Forschungsprojekte zu fördern. Mit dem Staatsvertrag eröffnen sich damit Chancen, die bisher defizitäre Suchtforschung auf dem Gebiet des Glücksspielwesens entscheidend voranzutreiben. In der Vergangenheit gab es weder umfassende Förderprogramme der öffentlichen Hand noch hat die bundesdeutsche Suchtforschung von sich aus diese Thematik zum Gegenstand systematischer Untersuchungen gemacht. Vor diesem Hintergrund ist der derzeitige Kenntnisstand in Deutschland zusammengenommen als unzureichend anzusehen.