Glücksspielsuchtprävention im staatlichen Glücksspielwesen. Werden Problemspielende erreicht?
Zielsetzung: Der Glücksspielstaatsvertrag verpflichtet Anbietende von Glücksspielen Spielerschutzmaßnahmen zu implementieren. Befunde, die Rückschlüsse auf die Erreichbarkeit von Problemspielenden ermöglichen, sind limitiert; ebenso die Anwendung freiwilliger Selbstlimitierungsstrategien. Die Studie untersucht die Nutzung von Spielerschutzmaßnahmen sowie Anwendungen selbstlimitierender Strategien.
Methodik: Lottospielende in Rheinland-Pfalz wurden mittels Fragebogen (terrestrisch und online) befragt. Die Gesamtstichprobe umfasste 1.966 Fragebogen. Die Differenzierung von Normal- und Problemspielenden erfolgte mittels „Lie-/Bet-Questionnaire“.
Ergebnisse: Der Anteil Problemspielender betrug 7.8 % (Lebenszeit). Die Nutzung der Spielerschutzmaßnahmen war durchschnittlich bis gering (41.2-0.0 %) und erfolgte aufgrund konkreter Problemlagen; mehr Problemspielende nutzten Spielerschutzmaßnahmen. Eine Ansprache durch Mitarbeitende erfolgte kaum: 12.9 % der terrestrischen und 1.5 % der online Problemspielenden wurden auf ihr Spielverhalten angesprochen. Problemspielende zeigten signifikant geringere Zustimmungswerte, Spieldauer, -häufigkeit und Einsätze zu begrenzen; online ergab sich kein signifikanter Unterschied bei der Einsatz-Limitierung.
Schlussfolgerungen: Die Mehrheit der Problemspielenden wird durch Spielerschutzmaßnahmen nicht erreicht. Verhaltensdatenbasierte Frühwarnsysteme können dazu beitragen, die Reichweite von Spielerschutzmaßnahmen bei Problemspielenden zu erhöhen.