Materialdatenbank Glücksspielsucht

Titel

Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz. Staatsvertrag der Länder

Herausgeber_innen/ Autor_innen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.)
Jahr
2014
Bezug über
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Format
Sonstiges
Beschreibung

Paragraf 6 und dazugehörige Erläuterungen. 1. Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden. 2. Die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen und nur unter der Voraussetzung gestattet werden, dass der Gewinn in Waren von geringem Wert besteht.