Materialdatenbank Glücksspielsucht

Titel

Online Handbuch. Kinder- und Jugendschutz.

Herausgeber_innen/ Autor_innen
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (Hrsg.)
Jahr
2015
Bezug über
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz
Format
Informationsmaterial
Beschreibung

Glücksspiele bezeichnen solche der Freizeitgestaltung und Unterhaltung dienenden Spiele, bei denen das Spielergebnis vor allem vom Zufall abhängig ist und bei denen erhebliche materielle Gewinnmöglichkeiten bestehen. Wer Glücksspiele ohne behördliche Erlaubnis öffentlich veranstaltet, macht sich strafbar. Kinder und Jugendliche dürfen nur an Gewinnspielen (beispielsweise auf Volksfesten) teilnehmen, bei denen ausschließlich Warengewinne von geringem Wert möglich sind. Die Anwesenheit in Spielhallen ist ihnen nicht gestattet.