Poker. Glücksspiel mit Geschicklichkeitsanteil und Suchtpotential
Ähnlich wie bei Sportwetten zu festen Gewinnquoten steht die übergeordnete Fragestellung im Raum, ob Pokerspiele grundsätzlich als Glücks- oder Geschicklichkeitsspiele einzustufen sind. Da Poker-Veranstaltungen ein lukratives Geschäftsfeld bedeuten, wird diese Spielform in jüngster Zeit immer häufiger gezielt von unterschiedlichen Interessengruppen als Geschicklichkeits- und Strategiespiel klassifiziert. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die öffentliche Veranstaltung von Glücksspielen in Deutschland nach §284 StGB nur unter staatlicher Aufsicht und Kontrolle geschehen darf, wohingegen die öffentliche Veranstaltung von Geschicklichkeitsspielen weitaus weniger Reglementierungen unterworfen ist. Dieser Fachartikel beleuchtet die unterschiedlichen Blickwinkel auf diese problematische Fragestellung.