Materialdatenbank Glücksspielsucht

Titel

Soziale Kosten des Glücksspiels im Vergleich

Herausgeber_innen/ Autor_innen
Becker, T.
Jahr
2012
Bezug über
In: Becker, T. (Hrsg.): Neueste Entwicklungen zum Glücksspielstaatsvertrag. Beiträge zum Symposium 2011 der Forschungsstelle Glücksspiel, 159-180
Format
Fachartikel
Beschreibung

Kurzfassung der wichtigsten Ergebnisse – Mit der Studie von Prof. Dr. Tilman Becker: Soziale Kosten des Glücksspiels? liegen die ersten Schätzungen für die sozialen Kosten des Glücksspiel in Deutschland nach den Standards der World Health Organisation (WHO) vor. Die hier vorliegenden Berechnungen basieren auf einer sehr differenzierten Betrachtung. Es werden bei den Berechnungen drei Gruppen von problematischen und pathologischen Spielern unterschieden. Diese sind die pathologischen Spieler, die sich in stationäre Behandlung begeben, die pathologischen Spieler, die sich ambulante Behandlung begeben, und die problematischen und pathologischen Spieler in der Bevölkerung, die sich nicht in Behandlung begeben. Die sozialen Kosten des Glücksspiels für Deutschland betragen für das Jahr 2008 insgesamt 326 Millionen Euro und unterteilen sich in direkte und indirekte Kosten. Die direkten Kosten betragen 152 Millionen Euro. Diese gliedern sich auf in Kosten für die stationäre Behandlung von pathologischen Glücksspielern in der Höhe von 17 Millionen Euro, Kosten für die ambulante Behandlung in der Höhe von 24 Millionen Euro, Kosten der Beschaffungskriminalität in der Höhe von 30 Millionen Euro, Kosten der Gerichte und der Strafverfolgung in der Höhe von 18 Millionen Euro, Verwaltungskosten für die Arbeitslosigkeit von 12 Millionen, Kosten für Ehescheidungen von 16 Millionen, Kosten für den Spielerschutz von 26 Millionen und Kosten für Präventionsforschung von neun Millionen Euro. Die Kosten der Schuldnerberatung liegen bei deutlich weniger als einer Millionen Euro. Die indirekten Kosten betragen 174 Millionen Euro. Diese gliedern sich auf in Kosten, die durch den spielbedingten Verlust des Arbeitsplatzes entstehen in der Höhe von 85 Millionen Euro, Kosten durch krankheitsbedingte Fehlzeiten in der Höhe von 75 Millionen Euro und Kosten durch eine verringerte Arbeitsproduktion.