Materialdatenbank Glücksspielsucht

Titel

Sperrsysteme zur Spielsuchtprävention

Herausgeber_innen/ Autor_innen
Pohl, C.
Jahr
2007
Bezug über
Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim
Format
Fachartikel
Beschreibung

Der Lotteriemarkt in Deutschland befindet sich im Umbruch. Insbesondere die Spielsucht-prävention, die eine Hauptfunktion im staatlichen Glücksspielmonopol darstellt, soll mehr in den Vordergrund gerückt und ausgebaut werden. Vermeintlich zu diesem Zweck wurde ein neuer Staatsvertrag ausgearbeitet, mit dem die Veranstaltung und Vermittlung von Glücks-spielen bzw. Sportwetten in Deutschland neu reglementiert werden soll. Der entstandene Entwurf des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 14.12.2006, der von den Bundesländern beschlossen wurde, dient in erster Linie der Sicherung des staatlichen Monopols und der Abschaffung privater Wettanbieter und Spielevermittler. Zu diesem Zweck verbietet der Vertrag bspw. die Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet, was nicht nur sachlich unbegründet ist, sondern, wie später noch gezeigt wird, in höchstem Maße dem eigentlichen Hauptziel, die Voraussetzungen für eine wirksame Spielsuchtbekämpfung bzw. -prävention zu schaffen, widerspricht. Dies wird auch von der EU-Kommission in einem Brief von EU-Kommissar Günter Verheugen reklamiert, der im Online-Verbot von Lotto und Wetten „keine geeignete Maßnahme zum Erreichen der Ziele, der Spielsuchtbekämpfung und des Jugendschutzes“ sieht und die Länder auffordert, die Online-Verbote zu überdenken. Neben dem Online- und Werbeverbot von Lotterien und Wetten sieht der Staatsvertragsentwurf als weitere wichtige Maßnahme zum Schutz der Teilnehmer und zur Bekämpfung der Spielsucht ein übergreifendes Sperrsystem vor, mit dessen Hilfe Personen von der Teilnahme am Spielgeschehen ausgeschlossen werden sollen, falls sich herausstellt, dass sie z.B. spielsuchtgefährdet, spielsüchtig oder überschuldet sind (Fremdsperre) oder die Personen dies selbst beantragen (Selbstsperre).